Hausordnung der Klinik Reinhardsquelle
Stand: Januar 2026
Liebe Rehabilitandin, lieber Rehabilitand,
unsere Aufgabe ist es, Ihnen einen sicheren, strukturierten und heilsamen Rahmen für Ihre
Rehabilitation zu bieten. Damit wir gemeinsam den größtmöglichen Therapieerfolg erreichen, gelten
in der Klinik Reinhardsquelle verbindliche Regeln, die Orientierung geben, Klarheit schaffen und das
Miteinander stärken.
Respektvolles Miteinander & Konfliktkultur
Wir begegnen uns wertschätzend und rücksichtsvoll. Konflikte werden im persönlichen Gespräch
geklärt. Eltern haften für ihre Kinder
Ruhezeiten & Tagesstruktur
Mittagsruhe: 13:00–15:00 Uhr.
Abendruhe ab 20:00 Uhr.
Nachtruhe ab 22:30 Uhr.
Rückkehr in die Klinik bis 22:30 Uhr, alle Rehabilitanden befinden sich ab 23:00 Uhr in ihren
Zimmern.
Teilnahme an Therapien
Die Teilnahme an verordneten therapeutischen Maßnahmen ist verpflichtend. Fernbleiben ist nur
nach ärztlicher Rücksprache möglich.
Kleidung & Auftreten
Angemessene und gepflegte Kleidung wird erwartet, besonders im Speisesaal und in öffentlichen
Bereichen.
Mahlzeiten
Mahlzeiten sind zu den festgelegten Zeiten im Speisesaal einzunehmen. Mitnahme von Speisen und
Geschirr ist nicht gestattet (Ausnahmen: Obst, heißes Wasser). Essen im Zimmer ist nur in
Ausnahmefällen nach ärztlicher Anordnung erlaubt. Smartphones im Speisesaal bitte lautlos stellen.
Sitzplatzregelung
Am Anreisetag wird ein Sitzplatz zugeteilt, der während der gesamten Reha bestehen bleibt.
Speisesaal – Kinderregelung
Kinder dürfen die Buffets nur in Begleitung betreten. Rennen und Toben ist zu vermeiden.
Besucherregelung
Besucher melden sich bitte an der Rezeption. Besuche sollen die Teilnahme an Therapien nicht
beeinträchtigen. Übernachtungen von Besuchern sind nicht möglich.
Sicherheit & Brandschutz
In Zimmern verboten: Geräte mit Brandgefahr, Mehrfachsteckdosen mit Schalter, Laden von
E-Bike-Akkus, offenes Feuer/Kerzen. Haare färben ist nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie die geltende Feuerschutzordnung (Anreisemappe).
Umgang mit digitalen Geräten
Digitale Geräte sollen bewusst und maßvoll genutzt werden. In Therapie- und Diagnostikbereichen
sind Handys nicht gestattet.
Rauch-, Alkohol- & Suchtmittelregelung
Das Rauchen – auch E-Zigaretten – ist auf dem gesamten Klinikgelände verboten; ein
Raucherpavillon steht im Außenbereich bereit. Alkohol, Cannabis und andere Rauschmittel dürfen
weder konsumiert noch mitgebracht werden. Bei Verdacht kann eine ärztliche Testung erfolgen.
Verstöße können zur Beendigung der Reha führen.
Ordnung & Hygiene
Gehen Sie pfleglich mit dem Inventar um. Offenes Lagern von Lebensmitteln ist nicht gestattet. Die
Zimmer sind regelmäßig zu lüften.
Notfälle & Gesundheitsschutz
Bei medizinischen oder psychischen Notfällen bitte sofort Pflege oder diensthabenden Arzt
informieren. Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Anordnung eingenommen werden.
Wirtschafts- & Technikbereiche
Diese Bereiche dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.
Beschwerden & Wünsche
Bitte äußern Sie Wünsche oder Beschwerden zeitnah. Auf Wunsch ist ein anonymes
Beschwerdeverfahren möglich.
Wertgegenstände & Bargeld – Haftungsgrenze
Bargeld und Wertgegenstände können an der Rezeption gegen Quittung verwahrt werden.
Haftungsobergrenzen gemäß § 701 BGB:
• bis 800 € für Bargeld und klassische Wertgegenstände.
• bis 3.500 € für andere hinterlegte Gegenstände.
Höhere Beträge nur nach schriftlicher Bestätigung der Geschäftsführung. Für im Zimmer
aufbewahrte Werte besteht keine Haftung.
Hausrecht & Konsequenzen
Das Hausrecht liegt bei der Geschäftsführung. Die Verwaltungsleitung, der diensthabende Arzt und
der Pflegedienst sind weisungsbefugt. Bei schweren Verstößen kann die Rehabilitationsmaßnahme
sofort beendet werden.
Diese Hausordnung dient Ihrem Therapieerfolg. Wir stehen Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.