Hausordnung des Gesundheitszentrums Helenenquelle
Stand: Januar 2026
Liebe Gäste,
unser Anspruch ist es, Ihnen im Gesundheitszentrum Helenenquelle einen sicheren, strukturierten und angenehmen Rahmen für Ihren Gesundheitsaufenthalt zu bieten. Diese Hausordnung schafft Klarheit, Orientierung und Verlässlichkeit – für Sie, für andere Gäste und für unser Team.
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände sowie in allen Gebäuden des Gesundheitszentrums Helenenquelle. Sie ist verbindlich für alle sich dort aufhaltenden Personen, insbesondere Gäste, Mitarbeiter, Besucher, Begleitpersonen, Lieferanten und sonstige Dritte.
2. Respektvolles Miteinander & Verhalten
Ein respektvoller, wertschätzender und rücksichtsvoller Umgang ist für uns selbstverständlich. Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass sich alle Gäste wohlfühlen.
Den dienstlichen Anordnungen und Weisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden, insbesondere während der Ruhezeiten.
3. Ruhezeiten & Hauszugang
Mittagsruhe beginnt ab 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Nachtruhe beginnt ab 22:00 Uhr.
Die Besucher sollten das Haus bis 21:45 Uhr verlassen.
Die Eingangstür wird um 22:00 Uhr geschlossen.
Ein Verlassen oder Betreten des Hauses nach 22:00 Uhr ist vorab mit der Rezeption abzustimmen.
4. Zutritt zu Gebäuden & Nutzung des Grundstücks
Der Zutritt zu den Gebäuden ist primär Gästen, deren Begleitpersonen, Mitarbeitern sowie Besuchern von Gästen gestattet.
Außerhalb der Zimmer ist auf angemessene Kleidung zu achten.
Gäste mit übertragbaren Erkrankungen dürfen ihr Zimmer nur mit ärztlicher Genehmigung verlassen.
Die Nutzung des Grundstücks erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten.
5. Rauch-, Alkohol- & Suchtmittelregelung
In allen Gebäuden gilt absolutes Rauchverbot.
Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.
Der Konsum und Handel von Drogen sowie Alkohol ist untersagt.
6. Tiere, offene Flammen & Sicherheit
Tiere sind auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden nicht gestattet.
Brennende Kerzen und offenes Feuer sind in allen Räumen verboten.
Ausnahmen gibt es nur bei ausdrücklich genehmigten Anlässen und unter Auflagen der Geschäftsführung.
7. Mobiliar, Ordnung & Sachwerte
Sämtliches Mobiliar sowie die Ausstattung der Zimmer, Aufenthalts- und Sanitärräume sind pfleglich zu behandeln.
Sachbeschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt und können zur Anzeige gebracht werden.
8. Fahrzeuge, Parkplätze & Verkehr
Fahrzeuge dürfen – nach vorheriger Buchung – nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden.
Auf dem Gelände gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung.
Die Geschwindigkeit ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (Schritttempo).
Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Rollbrettern, Skateboards o. Ä. ist auf dem Gelände und in den Gebäuden untersagt. Ausgenommen sind genehmigte oder medizinisch notwendige Fahrhilfen (z. B. elektrische Rollstühle).
9. Elektronische Geräte & Brandschutz
Mitgebrachte elektronische Geräte (z. B. Fernseher, Kocher, Luftbefeuchter) sind vor der Nutzung an der Rezeption anzumelden.
Der Anschluss an das Stromnetz ist nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Haustechnik gestattet.
Bitte beachten Sie die geltende Feuerschutzordnung (Anreisemappe).
10. E-Bikes & Elektroroller
Das Abstellen von E-Bikes oder Elektrorollern in den Gebäuden ist nicht gestattet.
Akkus dürfen nicht in den Zimmern geladen werden.
Abstell- und Lademöglichkeiten befinden sich im Außenbereich.
11. Hygiene & Sauberkeit
Zur Vermeidung von Infektionen bitten wir um regelmäßige Handhygiene.
Nutzen Sie insbesondere vor dem Restaurantbesuch die bereitgestellten Desinfektionsspender.
Abfälle sind ausschließlich in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
12. Ton-, Foto- & Videoaufnahmen
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ist das Fotografieren sowie das Erstellen von Video- und Tonaufnahmen auf dem gesamten Gelände untersagt.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.
13. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Rezeption abzugeben.
14. Hausrecht & Konsequenzen bei Verstößen
Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung. Diese kann Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Hausordnung beauftragen.
Leichte Verstöße können mit Verwarnungen oder Verweisen geahndet werden.
Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können ein Hausverbot nach sich ziehen.
Entstehende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden zur Anzeige gebracht.
Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit, Ihrem Wohlbefinden und einem harmonischen Miteinander.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Team.